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Urteil: Verkauf von Samsung-Tablet Galaxy Tab bleibt in Deutschland verboten

Samsung
Der iPad-Konkurrent darf auf Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts bereits seit Sommer nicht in Deutschland vertrieben werden. Für Samsung ist es der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim.
Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 - schon lange vor dem Erscheinen des iPad - mit einem sogenannten Geschmacksmuster schützen lassen. Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad.
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Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschließend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 wird deswegen nicht verkauft. Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig wollen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äußerlich leicht veränderten Modell 10.1N umgehen. Apple will auch dieses Gerät stoppen.
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