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Erstellt am: 11 April 2012 | Von jeb,dpa, dpa-infocom

Abmahnung wegen Badeentenbild auf Facebook - so schützen Sie sich

Facebook-Nutzer können sich Ärger um Bildrechte einhandeln - sogar wenn sie die betreffenden Fotos gar nicht selbst auf ihre Pinnwand gestellt haben. Eine Kölner Anwaltskanzlei berichtete jetzt von einer Abmahnung, weil ein Mandant mit einem fremden Bild, das ein Badeentchen zeigte, Rechte verletzt haben soll. Doch ein Rechtsexperte warnt vor Panikmache.


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Zur Privatsphäre-Einstellung kommen Sie über den gleichnamigen Menüpunkt nach einem Klick auf den Dropdown-Pfeil oben rechts. Wichtig ist der Punkt "Benutzerdefiniert", auf englisch "Custom".

Abmahnung wegen Gummientenbild (© Imago-Facebook)

"Es geht um das Foto einer Gummiente. Jemand hat das Bild auf die Pinnwand unseres Mandanten gestellt", erklärte Rechtsanwalt Christian Robertz am Mittwoch und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online".

Das Gummientenfoto sei ohne Zutun des Mandanten auf dessen Pinnwand geraten, weil ein Facebook-Freund das Bild hochgeladen hatte. "Unser Klient hatte hier gar keinen Einfluss darauf, welche Fotos bei ihm hochgeladen werden", sagte Robertz, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht arbeitet.

Zwar sei schon seit längerem bekannt, dass Facebook-Nutzer Bildrechte beachten müssten. Es sei aber neu, dass nun auch ein solcher Gruß eines Freundes Gegenstand einer Klage sei, sagte Robertz. "Es ist der erste Fall dieser Art, von dem wir gehört haben."

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Der Kläger verlangt, das Bild zu entfernen. Zudem will er Schadenersatz, die Höhe der Forderung ist noch offen. Um sich gegen solche Abmahnungen zu schützen, muss die Privatsphäreeinstellung richtig justiert werden: Das Profil sollte nicht öffentlich sein, auch kann unterbunden werden, dass Freunde Bilder auf die Pinnwand posten können. Details dazu finden Sie in der Galerie.

Rechtsanwalt Udo Vetter sieht das anders. Der Experte für Strafrecht und Betreiber des Blogs "Lawblog.de" warnte in einem Beitrag vom Mittwoch vor Panikmache. Nutzer können gelassen bleiben, schreibt Vetter, denn "die Pinnwand gehört zu jedem Profil standardmäßig dazu. Auf die Inhalte der Pinnwand hat der Nutzer praktisch keinen Einfluss. Sie ist ein Feedback-Kanal, dessen Inhalte allenfalls von Facebook gesteuert werden." Anders formuliert: Die Pinnwand gehört nicht dem Nutzer, sondern Facebook, weshalb hier keine Haftung seitens des Nutzers besteht.

Selbst wenn die Pinnwand aufgrund der "optischen Integration" als Angebot des Nutzers gewertet würde, müsste man sie mit einer Kommentarfunktion eines Blogs oder eines Forums vergleichen, weshalb der Nutzer wieder nicht hafte, so Vetter weiter. Nur wenn der Nutzer auf illegale Inhalte hingewiesen werden und nicht reagieren würde, könnte man ihn zur Rechenschaft ziehen.

Sein Fazit: "Es gibt also gar keinen Grund, jetzt hektisch Pinnwände zu zensieren oder gar zu schließen - sofern Facebook dies überhaupt zulässt."

Facebook ist in Deutschland das mit Abstand führende Soziale Online-Netzwerk. Mehr als 22 Millionen Nutzer haben dort ein Profil.

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3Kommentare
11. Apr 2012 16:16
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warscheinlich die neuste Masche an Kohle von anderen Leuten zu kommen ...
12. Apr 2012 14:36
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Es wird Zeit, der neuen Abmahn-Industrie endlich die Pfoten abzuschlagen.

Vielleicht sollte man das Jura-Studium begrenzen - Es hat zuviel Anwälte, die dazu anscheinend noch unterbeschäftigt sind...

13. Apr 2012 11:39
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Man sollte ein Exempel mit der "Digital-Wirtschaft"​ statuieren und sich direkt Google vorknüpfen, und für jedes nicht ausdrücklich schriftlich genehmigtes Cookie was man auf seinem Rechner findet... 10.000 Euro verlangen. Kommt der Riese zu Fall hält sich auch der ganze Rest bedeckt.
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